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   BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93   

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BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93 (https://dejure.org/1994,5156)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1994 - 2 RU 40/93 (https://dejure.org/1994,5156)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 2 RU 40/93 (https://dejure.org/1994,5156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfall bei sportlicher Betätigung (hier: Fußball); Zusammenhang sportlicher Betätigung mit Beschäftigung in einem Unternehmen; Überwiegen von Wettkampfcharakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1995, 1142
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. November 1961 (BSGE 16, 1) näher dargelegt, welche tatsächlichen Umstände vorliegen müssen, um den inneren Zusammenhang einer sportlichen Betätigung mit der Beschäftigung in einem Unternehmen bejahen zu können.

    Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (aaO S 5) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (s zuletzt BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 16 und Brackmann aaO S 482w, jeweils mwN).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl ua BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146; BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG Urteile vom 24. Februar 1967 - 2 RU 2/63 - BB 1967, 718, vom 30. Mai 1968 - 2 RU 147/65 - Breithaupt 1969, 566 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 - USK 82168).

    Es kann hier offenbleiben, ob die vom BSG in den genannten Entscheidungen für den Versicherungsschutz geforderte gewisse Regelmäßigkeit der Durchführung des Ausgleichssports vorliegt (s BSGE 16, 1, 5; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 19; Brackmann aaO S 483 mwN).

  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 19/92

    Betriebssport - Verein - Zusammenarbeit mit Unternehmen

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93
    Nach den in dieser Entscheidung aufgestellten und danach in ständiger Rechtsprechung (s zuletzt BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 16 sowie die Nachweise bei Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 482v) aufrechterhaltenen Grundsätzen ist eine sportliche Betätigung Betriebsangehöriger der versicherten Tätigkeit gleichzuachten, wenn sie erstens geeignet ist, die durch die Tätigkeit bedingte körperliche Belastung auszugleichen, zweitens mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfindet und drittens in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit steht.

    Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (aaO S 5) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (s zuletzt BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 16 und Brackmann aaO S 482w, jeweils mwN).

  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 83/75

    Betriebssport - Versicherung - Überschreiten des Ausgleichszwecks - Fußballspiele

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl ua BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146; BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG Urteile vom 24. Februar 1967 - 2 RU 2/63 - BB 1967, 718, vom 30. Mai 1968 - 2 RU 147/65 - Breithaupt 1969, 566 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 - USK 82168).

    Dazu hatte das LSG in jenem Verfahren festgestellt, daß die Einteilung der Mannschaften in Gruppen "nur die regelmäßige und ordnungsgemäße Durchführung" sicherte, "keinem anderen Zweck" diente und die "organisatorischen Voraussetzungen für das Spielen" schaffte (s BSGE 41, 145, 147).

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93
    Es reicht nicht aus, daß für eine ausgewählte Gruppe von Betriebsangehörigen allen die Teilnahme an einer für sie ausgerichteten Veranstaltung offensteht (BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93
    Ein Versicherungsschutz unter diesem Aspekt kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn die Veranstaltung dazu dient, die Verbundenheit zwischen der Betriebsleitung und der Belegschaft sowie der Betriebsangehörigen untereinander zu pflegen (BSGE 1, 179, 182; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 47/83 - USK 85201; Brackmann aaO S 482k ff mwN).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 23/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Teilnahme an einer Fußball-Europameisterschaft

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93
    Der vereinzelt in der Literatur vertretenen Auffassung (Schwarz, Sozialversicherungsrechtliche Aspekte des Betriebssports und des firmennahen Sports, 1989, S 245 ff, 255 und Gitter, SGb 1990, 393, 396/397), wonach allerdings jede vom Betrieb "erlaubte Teilnahme" an einer "vom Betrieb angebotenen" sportlichen Veranstaltung den Versicherungsschutz begründen soll, ist der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 19. März 1991 (BSGE 68, 200, 203/204) nicht gefolgt, weil diese Auffassung einerseits zu weit ist und andererseits als Kriterium der unternehmensbezogenen Organisation des Betriebssports zu stark das Erfordernis einer betrieblichen Einflußnahme auf die Ausübung des Betriebssports betont.
  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 13/90

    Unfallversicherungsschutz bei Kur im firmeneigenen Kurheim

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93
    Nach den im vorliegenden Verfahren vom LSG getroffenen tatsächlichen Feststellungen handelte es sich - anders als in dem der von der Revision zitierten Entscheidung des Senats vom 19. März 1991 (2 RU 13/90) zugrundeliegenden Fall - nicht um einen solchen nur gelegentlichen einzelnen Wettkampf.
  • BSG, 25.08.1982 - 2 RU 23/82
    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl ua BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146; BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG Urteile vom 24. Februar 1967 - 2 RU 2/63 - BB 1967, 718, vom 30. Mai 1968 - 2 RU 147/65 - Breithaupt 1969, 566 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 - USK 82168).
  • BSG, 26.04.1977 - 8 RU 2/77

    Unfallversicherungsschutz - Gemeinschaftsveranstaltung - Kleinbetrieb - Teilnahme

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93
    Ein Versicherungsschutz unter diesem Aspekt kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn die Veranstaltung dazu dient, die Verbundenheit zwischen der Betriebsleitung und der Belegschaft sowie der Betriebsangehörigen untereinander zu pflegen (BSGE 1, 179, 182; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 47/83 - USK 85201; Brackmann aaO S 482k ff mwN).
  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 152/75

    Revision - Begründung - Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung

    Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93
    Es kann hier offenbleiben, ob die vom BSG in den genannten Entscheidungen für den Versicherungsschutz geforderte gewisse Regelmäßigkeit der Durchführung des Ausgleichssports vorliegt (s BSGE 16, 1, 5; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 19; Brackmann aaO S 483 mwN).
  • BSG, 28.03.1985 - 2 RU 47/83
  • BSG, 15.08.1979 - 2 RU 45/79
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 116/70
  • BSG, 28.08.1968 - 2 RU 68/68
  • BSG, 24.02.1967 - 2 RU 2/63
  • BSG, 30.05.1968 - 2 RU 147/65
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 32/95

    Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport

    Zum Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport bei einem einmal im Jahr an einem Tag stattfindenden Fußballturnier gegen andere Betriebssportgemeinschaften (Abgrenzung zu BSG vom 8.12.1994 - 2 RU 40/93).

    Nach den in dieser Entscheidung aufgestellten und danach in ständiger Rechtsprechung (s zuletzt BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 40/93 -, HVBG-INFO 1995, 715 bis 720; sowie die umfangreichen Nachweise der Rechtsprechung des Senats bei Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 482v) aufrechterhaltenden Grundsätzen ist eine sportliche Betätigung von Betriebsangehörigen der versicherten Tätigkeit gleichzuachten, wenn sie erstens geeignet ist, die durch die Tätigkeit bedingte körperliche Belastung auszugleichen, zweitens mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfindet und drittens in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit steht; der Zusammenhang wird in der Regel durch einen im wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränkten Teilnehmerkreis sowie durch die der Betriebsarbeit entsprechende Zeit und Dauer der Übungen begründet.

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl ua BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146; BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG Urteile vom 24. Februar 1967 - 2 RU 2/63 - BB 1967, 718, vom 30. Mai 1968 - 2 RU 147/65 - Breithaupt 1969, 566 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 - USK 82168 und vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 40/93).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.08.2005 - L 6 U 97/02

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, Beurteilung des

    Dieser Versicherungsschutz erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht (Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 40/93 -, HVBG-INFO 1995, 715 ff.; Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 32/95 -, HVBG-INFO 1996, 2297 ff.), dass der innere sachliche Zusammenhang der sportlichen Betätigung mit der versicherten Tätigkeit u. a. dadurch dokumentiert wird, dass die Übungen regelmäßig ausgeübt werden, sie dem körperlichen Ausgleich gegenüber den Belastungen der betrieblichen Arbeit dienlich und die Teilnehmer im Wesentlichen Betriebsangehörige sind.

    Überdies stand die Teilnahme am Turnier nicht allen Lehrerkollegen offen, sondern nur denen, die für die Mannschaft der Schule ausgewählt worden waren (Schulauswahl, vgl. auch Urteil des BSG vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 40/93 -, HVBG-INFO 1995, 715 ff.).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 26/98 B

    Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport

    Der Senat hat indes nach der Entscheidung vom 19. März 1991 und der dazu ergangenen Anmerkung Gitters (aaO) in seinem Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 40/93 - (HVBG-Info 1995, 715 ff) seine Ablehnung dieser Auffassung noch einmal zum Ausdruck gebracht und auch in seiner Entscheidung vom 2. Juli 1996 (SozR 3-2200 § 548 Nr. 29) ausdrücklich an der bisherigen ständigen Rechtsprechung zum Versicherungsschutz bei Betriebssport festgehalten.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Betriebssport

    Dieser Versicherungsschutz erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 8. Dezember 1994 ? 2 RU 40/93 ?, HVBG-INFO 1995, 715 ff.; Urteil vom 2. Juli 1996 ? 2 RU 32/95 ?, HVBG-INFO 1996, 2297 ff.), dass der innere sachliche Zusammenhang der sportlichen Betätigung mit der versicherten Tätigkeit vor allem dadurch dokumentiert wird, dass die sportlichen Übungen regelmäßig ausgeübt werden, sie damit dem körperlichen Ausgleich gegenüber den Belastungen der betrieblichen Arbeit dienlich und die Teilnehmer im Wesentlichen Betriebsangehörige sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - L 15 U 101/98

    Verletzung auf Grund eines Unfalles beim Betriebssport; Voraussetzungen für die

    Zudem können auch Wettkampfspiele - wie das vorliegende Turnier - grundsätzlich den vom Betriebssport angestrebten Ausgleich zu den Belastungen der betrieblichen Tätigkeit herbeiführen (vgl. BSG, Urteil vom 08.12.1994 - 2 RU 40/93).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2000 - L 7 U 2041/99

    Zum Umfang des UV-Schutzes bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen

    Zu ergänzen ist, daß das BSG in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten hat, daß eine betriebliche Zielsetzung eines gemütlichen Beisammenseins von Betriebsangehörigen dann nicht vorliegt, wenn nur verhältnismäßig wenige ausgesuchte leitende Angestellte eingeladen sind und teilnehmen, selbst dann, wenn der Betrieb - wie hier nicht - die Veranstaltung finanziell trägt (vgl. BSG in SozR 2200 § 548 RVO Nr. 69; Urteil vom 08.12.1994 - 2 RU 40/93 - S. 9 des Umdrucks).
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